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Das Recht, das Gesetz zu kennen, ist das Gesetz über offene Aufzeichnungen in Pennsylvania. Regierungsbehörden in Pennsylvania müssen der Öffentlichkeit Zugang zu und Kopien von öffentlichen Aufzeichnungen gewähren. Das Gesetz geht davon aus, dass alle Aufzeichnungen staatlicher und lokaler Behörden öffentlich sind, dass alle Gesetzgebungsunterlagen der Generalversammlung öffentlich sind und dass alle Finanzunterlagen des Gerichtssystems in Pennsylvania öffentlich sind. Das Gesetz enthält 30 Kategorien von Aufzeichnungen, die nach dem Gesetz von der Offenlegung ausgenommen sind, einschließlich Aufzeichnungen, deren Offenlegung die innere Sicherheit oder die persönliche Sicherheit einer Person gefährden würde, strafrechtliche Ermittlungsaufzeichnungen, medizinische Aufzeichnungen und bestimmte Personalaufzeichnungen.
Öffentliche Stellen müssen anonyme mündliche oder schriftliche Anfragen beantworten. Wenn der Antragsteller die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfe und Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen möchte, muss der Antrag schriftlich erfolgen. (Abschnitt 702). Schriftliche Anfragen müssen keine Erläuterung enthalten, warum Informationen angefordert werden oder welche Verwendung die Informationen beabsichtigen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. (§ 703). Fragen oder Bedenken sollten an den Open Records Officer des Schulbezirks Lancaster gerichtet werden, indem Sie 717-291-6129 anrufen oder eine E-Mail an RighttoKnow@SDLancaster.org senden
Bitte verwenden Sie dieses Formular nicht für die Anforderung von Studierendenunterlagen. Wenn Ihr Student derzeit im Distrikt eingeschrieben ist, können Sie die Überprüfung, Kopie oder Einsichtnahme in die Studentenunterlagen beantragen, indem Sie stattdessen auf dieses Formular klicken.
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